Stand: November, 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder der Factory Network
I. Allgemeines
Anbieter der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) beschriebenen Leistungen ist die Factory Works GmbH, Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin („Factory Network“). Factory Network ist ein Innovations- und Businessclub mit dem Ziel, die Vernetzung von Einzelpersonen und innovativen Unternehmen zu fördern. Im Fokus steht der unternehmensübergreifende Austausch zu Erfolgsfaktoren der (digitalen) Transformation und Innovation. Factory Network schließt zu diesem Zweck Verträge mit ausgewählten Personen und Unternehmen („Mitglieder“ oder „Partner“), die den Mitgliedern Zugang zu einem globalen Netzwerk („Factory Network Community”) sowie zu zwei Geländen einschließlich ausgewählter Räumlichkeiten in der Rheinsberger Str. 76/77, 10115 Berlin („Factory Berlin Mitte“), und am Stadtdeich 2-4, 20097 Hamburg („Factory Hammerbrooklyn“, alle zwei Campus zusammen auch „Factory Network Campus“) gewähren. Sofern individualvertraglich nicht anders geregelt und vereinbart, gelten ausschließlich die Regelungen dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Mitglieds oder Partners gelten nicht, sofern solche allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht von der Factory Network ausdrücklich und in Schriftform akzeptiert wurden.
Mitglieder der Factory Network können ausschließlich Unternehmer sein. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 BGB). Natürliche Personen können nur dann Mitglied werden, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, es sei denn, es wird eine besondere Vereinbarung zwischen Factory Network und dem gesetzlichen Vertreter der minderjährigen Person getroffen.
II. Mitgliedschaft
- Factory Network schließt mit ihren Mitgliedern einen Mitgliedschaftsvertrag zu den hier niedergeschriebenen Bedingungen ab („Mitgliedschaftsvertrag“). Aufgrund dieses Mitgliedschaftsvertrages erhalten die Mitglieder Online-Zugang zur Factory Network Community („Network Membership“) sowie die Möglichkeit, weitere Mitgliedschaftsleistungen („Add-Ons“) oder andere Leistungen der Factory Network oder Dritter durch den Abschluss gesonderter Vereinbarungen oder Buchungen in Anspruch zu nehmen. Das Mitglied ist im Gegenzug zur Entrichtung einer Mitgliedsgebühr verpflichtet.
- Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften („Unternehmen“) können im Rahmen von Unternehmensrahmenvereinbarungen („Factory Network Team Membership“) Mitgliedschaften für ausgewählte Personen erwerben.
- Derzeit gibt es die folgenden Add-Ons, die Mitglieder zusätzlich zu ihrer Network Membership erwerben können (nähere Darstellung der umfassten Leistungen unter IV. Leistungen):
- „Campus Day Pass“: Ein Tagespass für den Factory Network Campus, der nach Voranmeldung eingelöst werden kann.
- „Campus Membership“: Dauerhafter Zugang zum Factory Network Campus zu den jeweils geltenden Öffnungszeiten.
- „Company Registration”: Anmeldung von bis zu drei (3) Firmensitzen auf die Adresse eines ausgewählten Factory Network Campus.
III. Vertragsschluss
- Sämtliche Leistungen können erst nach Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages in Anspruch genommen werden.
- Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Sie kann also nicht von mehreren Personen geteilt werden.
- Der Abschluss des Mitgliedschaftsvertrags erfolgt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens. Bewerber stellen durch Ausfüllen des von der Factory Network zur Verfügung gestellten Bewerbungsformulars einen Antrag auf Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages. Factory Network teilt den Bewerbern sodann in der Regel innerhalb von zwei (2) Wochen via E-Mail mit, ob die jeweilige Bewerbung berücksichtigt werden kann. Wird ihre Bewerbung angenommen, so erhalten Bewerber mit der Annahme eine Einladung zur Factory Network Membership-Plattform mit der Möglichkeit, sich dort zu registrieren und die für die Zahlung des Mitgliedsbeitrags erforderlichen Bank- bzw. Zahldaten zu übermitteln. Der Vertragsschluss erfolgt sodann durch das Klicken auf den abschließenden Button “Start Subscription“ („Vertragsschluss“).
- Unternehmen können im Rahmen der Factory Network Team Membership Mitgliedschaften für von ihnen ausgewählte und benannte Personen, beispielsweise Mitarbeiter, Freelancer oder andere im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehende Personen, erwerben („Partner-Mitglieder“). Insofern bedarf es keines gesonderten Bewerbungsverfahrens der einzelnen Partner-Mitglieder. Im Übrigen sind die Partner-Mitglieder und die Unternehmen an die Vereinbarung gebunden, die im Rahmen der Factory Network Team Membership abgeschlossen wurde. Die Mitgliedschaft der einzelnen Partner-Mitglieder steht jedoch ebenso unter dem Vorbehalt der Annahme der vorliegenden AGB.
- Mitglieder können grundsätzlich jederzeit Add-Ons zu ihrer Mitgliedschaft beantragen. Die Beantragung erfolgt durch Mitteilung an Factory Network, die zumindest in Textform erfolgen muss (beispielsweise über die Factory Network Membership-Plattform oder via E-Mail an [email protected]. Factory Network ist berechtigt, hiervon abweichende Beantragungsmöglichkeiten vorzugeben). Die Campus Membership unterliegt wiederum einem Bewerbungsverfahren, das von Factory Network in der Regel innerhalb von sieben (7) Tagen bearbeitet. Die Add-Ons Company Registration und Campus Day Pass werden von Factory Network ohne weiteres gewährt. Die vertragliche Vereinbarung über das Add-On und damit die Verpflichtung, die entsprechend erhöhte Mitgliedschaftsgebühr zu zahlen, kommt jeweils durch Bestätigung der Factory Network, die via E-Mail erfolgt, zustande. Bei Beginn während des laufenden Monats wird die entsprechend erhöhte Mitgliedschaftsgebühr anteilig fällig und in Rechnung gestellt.
IV. Leistungen
- Welche Leistungen und Kosten in welcher Form der Mitgliedschaft enthalten sind, zeigt folgende Tabelle:
2. Ein erworbener Day Pass berechtigt nicht unmittelbar zum Zugang zum Factory Network Campus, sondern stellt vielmehr einen Gutschein dar, welcher für einen Zutritt eingelöst werden kann. Die Einlösung des Day Passes steht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Buchung für den gewählten Campus, die über die Membership-Plattform vorgenommen werden kann. Factory Network möchte verstärkt darauf achten, dass die den Mitgliedern zur Verfügung stehenden Communityflächen nicht überlastet sind, sodass einer Buchung nicht in jedem Fall entsprochen werden kann. Die Stornierung eines gebuchten Zutritts kann bis zu 24 Stunden vorher durchgeführt werden.
3. Werden an die Mitglieder gerichtete, zusätzliche Leistungen von Dritten erbracht, ist Anbieter dieser Leistungen ausschließlich der Dritte. Dies gilt auch dann, wenn die Buchung und/oder die Abrechnung der zusätzlichen Leistung über Factory Network erfolgt. Factory Network haftet gegenüber ihren Mitgliedern nicht für Pflichtverletzungen oder sonstige schadensbegründende Handlungen des Dritten, soweit nicht ein eigenes Verschulden seitens Factory Network vorliegt. Ist letzteres der Fall, gelten die Vorschriften über die Haftungsbeschränkung nach Maßgabe dieser AGB.
V. Entgelte & Zahlungen
- Mitglieder sind zur Zahlung einer monatlichen Gebühr verpflichtet, deren Höhe sich nach dem gewählten Tarif richtet(„Mitgliedsbeitrag“). Für die „Network“-Membership beträgt die Mitgliedsgebühr derzeit monatlich 30,00 Euro, für „Campus“ Membership (welche die Network Membership beinhaltet) insgesamt monatlich 170,00 Euro, für das Add-On „Company Registration“ monatlich 30,00 Euro für jedes registrierte Unternehmen (bei max. drei möglichen Registrierungen) sowie für das Add-On „Day Pass“ 20,00 Euro pro Tag. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mitglieder, die von Factory Network eine kostenlose Mitgliedschaft erhalten, sind von der Zahlung jeglichen Mitgliedsbeitrags befreit. - Eine Minderung oder das Entfallen des Mitgliedsbeitrags ist ausgeschlossen, wenn Factory Network den Factory Network Campus ganz oder teilweise zum Zwecke von Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die Factory Network nicht zu vertreten hat, nach vorheriger Ankündigung vorübergehend schließt oder es in diesem Zuge vorübergehend zu Beeinträchtigungen, insbesondere Lärmbelästigungen, kommt.
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig. Beginnt die Network-Membership, Campus Membership oder Company Registration nicht am 1. des jeweiligen Kalendermonats, wird der Mitgliedschaftsbeitrag für diesen Kalendermonat anteilig nach Tagen berechnet und wird am Tag des Zustandekommens des Vertrags fällig. Alle sonstigen Entgelte (für Zusatzleistungen wie beispielsweise das Add-On Day Pass) werden ebenfalls unverzüglich bei Bestellung fällig.
- Die Mitglieder bezahlen die fälligen Mitgliedsbeiträge mittels Kreditkarteneinzugs oder SEPA Lastschriftverfahren. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt in Zusammenarbeit mit Stripe, Inc. – einem internationalen Anbieter für bargeldlose Zahlungen, dessen Bedingungen entsprechend gelten. Mitglieder haben Änderungen, welche das von ihnen gewählte Zahlungsmittel betreffen, Factory Network unverzüglich mitzuteilen. Die Barzahlung ist ausgeschlossen.
- Durch die Mitteilung von IBAN und Bestätigung der Bezahlmethode mittels Lastschriftverfahrens ermächtigen die Mitglieder Factory Network sowie Stripe, Inc., das Bankkonto des Mitglieds entsprechend zu belasten und den Mitgliedsbeitrag abzubuchen. Mitglieder haben Anspruch auf eine Rückerstattung durch ihre Bank gemäß den vertraglichen Bedingungen mit ihrer Bank. Eine Erstattung muss innerhalb von acht (8) Wochen ab dem Datum der Belastung des Kontos beantragt werden.Die Mitglieder sichern zu, für die Deckung ihres Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten der Mitglieder, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Factory Network verursacht wurde.
- Sind Mitglieder mit ihren Mitgliedsbeiträgen mehr als einen Monat in Verzug, so ist Factory Network ohne Vorankündigung berechtigt, ihren Zugang zum Factory Network Campus und/oder den Online-Tools zu sperren.
- Im Zusammenhang mit der Datenerhebung zur Durchführung der Zahlungen gelten die Datenschutzbestimmungen von Stripe entsprechend
- Mitglieder können keine rückwirkende bzw. nachträgliche Änderung ihrer Rechnungsadresse in bereits von Factory Network erstellten sowie übermittelten Rechnungen verlangen. Änderungen der Rechnungsadresse können jederzeit von Mitgliedern für zukünftige Rechnungsstellungen über das Member Profil vorgenommen werden
VI. Laufzeit und Kündigung
- Die Mitgliedschaft beginnt am Tag des Vertragsschlusses (siehe oben, III. 3.).
- Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für drei volle Kalendermonate abgeschlossen („Mindestlaufzeit“). Klarstellend gilt, dass bei Beginn der Mitgliedschaft im laufenden Monat die Mindestlaufzeit entsprechend länger ausfallen kann.
- Zum Ende der Mindestlaufzeit oder nach deren Ablauf kann die Mitgliedschaft sowohl durch das Mitglied als auch durch Factory Network ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des folgenden Mitgliedsmonats gekündigt werden. Beispiel: Beginnt die Mitgliedschaft etwa am 15.05.2021, so endet die Mindestlaufzeit von mindestens drei vollen Kalendermonaten, zu deren Ende eine Kündigung erstmals möglich ist, am 31.08.2021. Die Kündigung zum 31.08.2021 muss entsprechend spätestens am 31.07.2021 ausgesprochen werden.
- Wird das Add-On Campus Membership erst später im Verlauf der Mitgliedschaft hinzu gebucht, so gilt hierfür ebenfalls eine Mindestlaufzeit von drei aufeinanderfolgenden Monaten, während derer nicht auf eine reine Network Membership zurück gewechselt werden kann („Campus Membership-Mindestlaufzeit“). Eine vollständige Kündigung der Mitgliedschaft, also von sowohl Network als auch Campus Membership, kann nach Ablauf der dreimonatigen Mindestlaufzeit (VI. 3.) allerdings auch während der Campus Membership-Mindestlaufzeit vorgenommen werden.
- Die Kündigung des Add-Ons Company Registration kann jederzeit und auf dem selben Weg wie die Beantragung durchgeführt werden. Sie entfaltet dann zum Ersten des unmittelbar auf die Kündigung folgenden Monats Wirkung.
- Erworbene Day Passes verfallen bei Nichtnutzung nach Ablauf von drei Jahren.
- Die Kündigung muss zumindest in Textform erfolgen, beispielsweise durch entsprechende Erklärung über das Online-Konto des Mitglieds, per E-Mail oder schriftlich.
- Das Recht zur sofortigen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für jede Partei unberührt.
- Mit der Wirksamkeit der Kündigung entfallen alle Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag.
VII. Gäste
Mitgliedern mit Campus Membership oder gültigem Day Pass ist es gestattet, bis zu zwei (2) Gäste gleichzeitig in die Räumlichkeiten des Factory Network Campus mitzubringen. Derselbe Gast hat zwei (2) mal im Monat Zutritt zu den Räumlichkeiten des Factory Network Campus. Gäste sind durch das einladende Mitglied vorab anzumelden. Ein Mitglied mit dem Status „Network Membership” (ohne Campus Membership oder eigenem Day Pass) darf die Factory Network Räumlichkeiten nicht als Gast eines anderen Mitglieds besuchen.
VIII. Verhaltensregeln
- Factory Network, ihre Mitarbeiter sowie zu diesem Zweck beauftragte Dritte, insbesondere das von Factory Network beauftragte Sicherheitspersonal, üben auf dem Factory Network Campus das Hausrecht aus.
- Mitglieder haben in den Räumlichkeiten der Factory Network die jeweils aktuelle Hausordnung bzw. aktuelle Nutzungsordnungen sowie Anweisungen des Personals der Factory Network zu befolgen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Pflicht zum ein- und auschecken an der jeweiligen Rezeption bei Betreten des Campus hingewiesen.
- Mitglieder verpflichten sich, andere Mitglieder bei der Nutzung des Mitglieder-Netzwerks, des Factory Network Campus und/oder sonstiger Leistungen der Factory Network oder Dritter im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft nicht zu stören. Dies bedeutet zum Beispiel das Unterlassen von längeren Telefonaten in für die konzentrierte Arbeit reservierten Räumen, laute Unterhaltungen oder sonstige akustische oder visuelle Störungen.
- Factory Network bekennt sich zu einer Null-Toleranz-Politik, wenn es um Diskriminierung geht. Dazu gehört jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, nationaler oder ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, Familienstand, genetischen Merkmalen oder Behinderung. Mitglieder sind aufgefordert, sich stets respektvoll, kooperativ, aufgeschlossen und aufmerksam zu verhalten.
- Factory Network behält sich entsprechend das Recht vor, Mitglieder im Falle sittenwidrigen, belästigendem oder diskriminierenden Verhaltens des Factory Network Campus zu verweisen und ihren Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen.
- Factory Network behält sich daneben das Recht vor, Mitglieder im Falle gesetzeswidrigen oder allgemein geschäftsschädigenden Verhaltens des Factory Network Campus zu verweisen und ihren Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung und fristlos zu kündigen.
Untersagt sind insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, Spam oder sonstiger Arten von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
- Bereitstellung, Download oder Verarbeitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, das Mitglied ist Rechteinhaber oder besitzt die Nutzungs- und Verwertungsrechte;
- Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
- Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Mitgliedern, insbesondere deren E-Mailadressen, ohne deren Zustimmung;
- Angaben von falschen Identitätsdaten;
- Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, volksverhetzenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten oder sonstige Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Verletzung der Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht).
- Der Konsum von Alkohol ist auf dem Factory Network Campus nur gestattet, wenn er von Factory Network oder bei einer Veranstaltung von/mit Factory Network gestellt, oder von Factory Networks Gastronomie bereitgestellt oder verkauft wird. In allen anderen Fällen ist der Konsum von Alkohol verboten.
IX. Haftung
- Mitglieder haben durch sie genutzte Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Sie haften für jede Beschädigung und übermäßige Abnutzung, die durch einen nicht vertragsmäßigen Gebrauch verursacht werden.
- Sämtliche ausgehändigte Schlüssel und/oder Mitgliedskarten sind vom Mitglied zum Vertragsende an Factory Network zurück zu geben. Bei Verlust von Schlüsseln oder Mitgliedskarten sind Mitglieder verpflichtet, Schadensersatz in Höhe des Wertes des Schlüssels bzw. der verlorenen Mitgliedskarte zu zahlen. Kann durch das Mitglied nachgewiesen werden, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, ist lediglich der nachgewiesene Betrag geschuldet.
- Factory Network haftet gegenüber den Mitgliedern und Unternehmen im Rahmen dieses Vertrages lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges eigenes Verschulden oder das ihrer Erfüllungsgehilfen. Insbesondere haftet Factory Network nicht auf Ersatz für auf dem Factory Network Campus abhanden gekommene Wertgegenstände, Unterlagen oder Daten, wenn nicht ausnahmsweise in Bezug auf den abhanden gekommenen Gegenstand ein gesonderter Verwahrungsvertrag zwischen Factory Network und dem Mitglied geschlossen wurde. Factory Networks Haftung ist bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt. Die vorstehenden Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Factory Network stellt ihren Mitgliedern im Rahmen der Campusnutzung einen Zugang zum Internet bereit. Mitglieder sind für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Sie unterliegen bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der von Factory Network zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Factory Network hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Den Mitgliedern ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann. Sie werden vor diesem Hintergrund dafür sorgen, dass sie für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichender Bandbreite eine Back-Up-Lösung bereithalten (z.B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden. Mitgliedern ist der Anschluss von LAN-Verbindungen und externer Internet-Hardware (z. B. Router), die eigene Netze, Funksignale oder ähnliches nutzen, nur nach Zustimmung durch Factory Network gestattet.
- Elektronische Geräte dürfen nur an das Stromnetz der Factory Network angeschlossen werden, wenn sie intakt und marktzugelassen sind; sie dürfen ausschließlich gemäß ihrer gewöhnlichen Bestimmung genutzt werden. Der Anschluss ist nur an erkenntlich und gegebenenfalls zugewiesenen Arbeitsplätzen (z.B. Tischsteckdosen) erlaubt.
X. Sonstiges
- Bargeldloses Zahlen
Factory Network ist berechtigt, den Factory Network Campus bargeldlos zu betreiben. Dies bedeutet, dass alle oder einzelne Produkte und Leistungen, die Factory Network oder Dritte ihren Mitgliedern zusätzlich zur Mitgliedschaft anbietet, ausschließlich über ein von Factory Network zu bestimmendes bargeldloses Zahlungsmittel in Anspruch genommen werden können. - Hausordnung
Factory Network ist berechtigt, eine für ihre Mitglieder verbindliche Hausordnung für den Factory Network Campus sowie Nutzungsordnungen für Veranstaltungen der Factory Network aufzustellen. Haus- und Nutzungsordnungen enthalten insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Factory Network Campus und zur Wahrung der der Rechte anderer Mitglieder. Die jeweils gültigen Haus- und Nutzungsordnungen werden auf der Factory Network Website und/oder durch Aushang auf dem Factory Network Campus bekanntgegeben. Gäste der Mitglieder dürfen sich auf dem Factory Network Campus nur im Rahmen der Gästeordnung der Factory Network aufhalten, die Bestandteil der Hausordnung ist. - Schlüssel / Einlasskarten
Es ist Mitgliedern untersagt, ihnen von Factory Network ausgehändigte Schlüssel, Schlüsselkarten und Mitgliederausweise an andere Personen weiterzugeben. - Persönliche Daten
Factory Network erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds nur im Zusammenhang mit und zur Durchführung der Mitgliedschaft im rechtlich zulässigen Umfang. Ausführliche Informationen zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie Rechte des Mitglieds im Zusammenhang damit sind der Factory Network Datenschutzerklärung zu entnehmen. - Bild- und Tonrechte bei Events
Im Rahmen von Events der Factory Network werden regelmäßig Video-, Bild- oder Tonaufnahmen zur werblichen Außendarstellung erstellt. Mitglieder sind damit einverstanden, dass Factory Network oder autorisierte Dritte bei den Veranstaltungen jederzeit Bild- und/oder Tonaufnahmen von dem Mitglied erstellen können und stimmt diesen durch den Besuch des Events zu. Wenn Mitglieder auf solchen Aufnahmen nicht erscheinen möchten, können sie dies Factory Network oder dem jeweiligen Fotografen auf der Veranstaltung jederzeit mitteilen.Mitglieder willigen durch den Besuch der Veranstaltung zeitlich und räumlich grundsätzlich unbeschränkt, nur im begründeten Einzelfall widerrufbar und für jegliche gegenwärtigen und zukünftigen audiovisuellen Medien in die unentgeltliche Verwertung, Verwendung und Verbreitung von Bild und/oder Ton ihrer Person ein. Hiervon erfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen, die von der Factory Network oder dem jeweiligen Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden und auf der Website der Factory Network oder über sonstige Kommunikationswege veröffentlicht oder verbreitet werden.
- Besondere Bestimmungen während der Covid-19-Pandemie
Die durch Covid-19 bedingte pandemische Situation kann zu Einschränkungen, insbesondere aber nicht ausschließlich im Hinblick auf die Zutrittsrechte und den Aufenthalt auf dem Factory Network Campus, führen. Factory Network behält sich ausdrücklich das Recht vor Änderungen zu Zutritts-, Aufenthalts- und Hygienebestimmungen zu machen, um den dynamischen Entwicklungen der Pandemie gerecht zu werden. Hierzu informiert Factory Network ihre Mitglieder, Mieter, Besucher, Partnerunternehmen, Mitarbeiter und sonstige Personen, die Zutritt zu den Räumlichkeiten begehren, durch entsprechende Aushänge, Informationen, die von den Mitarbeitern an der jeweiligen Rezeption erteilt werden, sowie auf elektronischem Weg. Befolgen die benannten Personen aufgestellte Regeln nicht, kann der Zutritt durch Factory Network verweigert werden. Das Recht zur Aussprache eines Hausverbots behält sich Factory Network ausdrücklich vor.
XI. Änderungen der AGB
- Factory Network ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes diese AGB mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Wichtige Gründe können gesetzliche Änderungen oder solche in der höchstrichterlichen Rechtsprechung sein, die Beseitigung von aufgetretenen Auslegungszweifeln oder die Änderung der Marktverhältnisse, die die Leistungen der Factory Network betreffen.
- Änderungen dieser AGB werden den Mitgliedern spätestens einen Monat vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail bekannt gegeben, verbunden mit dem Hinweis, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs durch das Mitglied wirksam werden. Einer solchen Änderung oder Ergänzung kann binnen einer Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, z.B. schriftlich oder per E-Mail, widersprochen werden.
- Ferner ist Factory Network berechtigt, die jeweiligen Mitgliedschaftspreise maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer, der Beschaffungspreise oder anderer vergleichbarer sich veränderter Umstände anzupassen. In diesen Fällen werden die Mitglieder in Textform informiert.
XII. Schlussbestimmungen
- Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Jegliche Nutzung der durch die Factory Network angebotenen Leistungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Dies gilt auch bei der Nutzung oder Registrierung von Nutzern aus anderen Ländern als Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Factory Network (Berlin, Deutschland).
- Bei Fragen oder Anregungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft oder diesen AGB kann die Factory Network gerne unter [email protected] kontaktiert werden.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Mitglieder haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die vierzehn (14)- tägige Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Mitglied die Factory Network mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, hat die Factory Network alle Zahlungen, die Factory Network vom Mitglied erhalten hat, einschließlich etwaiger Liefer- oder Servicekosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Factory Network eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Factory Network dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Eingabe der Zahlungsdaten für den Mitgliedsbeitrag ursprünglich angegeben wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird die Factory Network wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat das Mitglied gewünscht, dass die Leistungen, also die Mitgliedschaft, während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat das Mitglied der Factory Network einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Factory Network von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet wurde, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.